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   BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16   

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https://dejure.org/2016,10799
BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16 (https://dejure.org/2016,10799)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2016 - 2 BvR 120/16 (https://dejure.org/2016,10799)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 (https://dejure.org/2016,10799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit nach Ernennung des konkurrierenden Bewerbers - angegriffene fachgerichtliche Entscheidungen prozessual überholt - ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Prozessuale Überholung der fachgerichtlichen Eilentscheidungen durch die Ernennung des Konkurrenten; Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit nach Ernennung des konkurrierenden Bewerbers - angegriffene fachgerichtliche Entscheidungen prozessual überholt - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Prozessuale Überholung der fachgerichtlichen Eilentscheidungen durch die Ernennung des Konkurrenten; Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Prozessuale Überholung der fachgerichtlichen Eilentscheidungen durch die Ernennung des Konkurrenten; Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilentscheidungen im Konkurrentenstreit - und die zwischenzeitliche Ernennung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dann durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerwGE 138, 102 ).

    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG verkürzende Ernennung eines Konkurrenten gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG grundsätzlich der fachgerichtliche Rechtsweg zu erschöpfen ist (vgl. BVerfGK 12, 206 ; vgl. auch BVerwGE 138, 102 ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorverlagerung des Rechtsschutzes nie beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18) und auch die Beschwerdeführerin greift sie nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten an.

    Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).

    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG verkürzende Ernennung eines Konkurrenten gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG grundsätzlich der fachgerichtliche Rechtsweg zu erschöpfen ist (vgl. BVerfGK 12, 206 ; vgl. auch BVerwGE 138, 102 ).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorverlagerung des Rechtsschutzes nie beanstandet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18) und auch die Beschwerdeführerin greift sie nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten an.
  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollte der Dienstherr nach seinem Obsiegen im Konkurrentenstreitverfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe der obergerichtlichen Entscheidung warten, wenn der unterlegene Bewerber rechtzeitig, nämlich vor oder spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe mitgeteilt hat, er werde das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 B 106/11 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.12.2010 - 2 BvR 1067/10

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16
    Der Dienstherr ist nach Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet, vor Aushändigung der Ernennungsurkunde einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um dem unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Eilantrag, Beschwerde oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfGK 12, 206 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 706/09 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Dezember 2010 - 2 BvR 1067/10 -, juris, Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Insofern fehlt dem Kläger auch diesbezüglich das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, NA-Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 120/16 -, Juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 30.05.2011 - 1 A 1757/09 -, Juris Rn. 92; Sodan, in: ders./Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 354) (dazu 2.).

    Konnte der unterlegene Bewerber seinen Bewerbungsverfahrensanspruch mithin vor der Ernennung des ausgewählten Bewerbers in der grundrechtlich gebotenen Weise gerichtlich - insbesondere im Rahmen eines einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Anordnungsverfahrens nach § 123 VwGO - geltend machen, ist die Rechtsbeständigkeit der Ernennung aus Gründen der Ämterstabilität mit dem Grundrecht auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtschutz nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch dann vereinbar, wenn die Ernennung in die Rechte des unterlegenen Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG eingreift (vgl. BVerfG, NA-Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 120/16 -, Juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Juris Rn. 31 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Juris Rn. 17 ff.; BVerwG, Urteil vom 22.09.2016 - 2 C 16.15 -, Juris Rn. 27).

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorverlagerung des Rechtsschutzes nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, juris, Rn. 5), und auch der Beschwerdeführer greift sie nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten an.
  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
    Dieser sichert das grundrechtsgleiche Recht aller Deutschen auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) und verpflichtet öffentlich-rechtliche Dienstherrn unter anderem dazu, vor der Besetzung eines öffentlichen Amts den zunächst unterlegenen Mitbewerbern die Chance einzuräumen, unter Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz die getroffene Auswahlentscheidung vor den zuständigen Fachgerichten überprüfen zu lassen (vgl. etwa BVerfG vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, Rn. 6, juris; vom 09. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 17, juris).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen ausschreibende Dienstherrn bei Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz durch unterlegene Bewerber daher den ausgewählten Mitbewerbern keine gesicherten Rechtspositionen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle übertragen, etwa durch die Ernennung als Beamter (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, Rn. 5, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 16. Dezember 2013 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 4, juris) oder den Abschluss eines - unbefristeten - Arbeitsvertrags (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 -, BAGE 130, 107-118, Rn. 40 f.; Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -, BAGE 87, 171-180, Rn. 41; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, Rn. 141, juris; LAG Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 [6] Sa 63/06 -, Rn. 38, juris) und so durch die dauerhafte anderweitige Übertragung der begehrten Stelle vollendete Tatsachen schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370-379, Rn. 16; BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 -, BAGE 155, 29-43, Rn. 29).

    Damit ist in der Sache Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, Rn. 5, juris "prozessual überholt"; BAG, Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -, BAGE 87, 171-180, Rn. 41; LAG Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 (6) Sa 63/06 -, Rn. 38, juris; VGH BW, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 S 177/19 -, Rn. 5, juris).

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf daher der ausschreibende Dienstherr bzw. öffentliche Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz durch unterlegene Mitbewerber dem/den ausgewählten Mitbewerber(n) keine gesicherten Rechtspositionen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle übertragen, etwa durch die Ernennung als Beamter (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16, Rn. 5, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 16. Dezember 2013 - 2 BvR 1958/13, Rn. 4, juris) oder durch den Abschluss eines - unbefristeten - Arbeitsvertrags (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08, Rn. 40, BAGE 130, 107 ff.; BAG, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96, Rn. 41, BAGE 87, 171 ff.; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18, Rn. 141, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 [6] Sa 63/06, Rn. 38, juris) und so durch die dauerhafte anderweitige Übertragung der begehrten Stelle vollendete Tatsachen schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02, Rn. 16, BVerwGE 118, 370 ff.; BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14, Rn. 29, BAGE 155, 29 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer

    Davon abgesehen ist es weder dargetan noch gerichtsbekannt, dass der Antragsgegner die Wartefrist, die vom Antragsteller allerdings mit sechs Wochen zu lang angesetzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 6 m.w.N.), zu missachten pflegt.
  • VG Kassel, 29.05.2018 - 1 L 55/18

    Konkurrentenverfahren, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der dienstlichen

    Weil das Gericht aus Gründen der Ämterstabilität eine bereits erfolgte Ernennung im Regelfall nicht aufheben kann (BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016, 2 BvR 120/16, juris), kann der Unterlegene nicht auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 6 ZB 18.1410

    Untergegangener Bewerbungsverfahrensanspruch

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dann durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwGE 138, 102 Rn. 27; vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2023 - 5 ME 51/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Erledigung; Ernennung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch allenfalls durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 -, juris Rn. 5 m. w. N., Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 57, Beschluss vom 24.9.2007 - 2 BvR 1586/07 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 27, Beschluss vom 11.5.2009 - BVerwG 2 VR 1.09 -, juris Rn. 2, Beschluss vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2015 - 5 ME 3/15 -, n. v. [Beschlussabdruck S. 4]).
  • VG Kassel, 09.06.2020 - 1 L 2339/19

    Fehlende charakterliche Eignung eines Beamtenanwärters bei Verschweigen laufender

    Weil das Gericht aus Gründen der Ämterstabilität eine bereits erfolgte Ernennung im Regelfall nicht aufheben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, juris), kann der Unterlegene nicht auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach erfolgter Stellenbesetzung

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch allenfalls durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, aber nur dann, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 27; vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5).
  • VG Kassel, 18.12.2017 - 1 L 5296/17

    Art. 33 GG, § 10 HBG

  • VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287

    Erledigung des Verfahrens des Eilrechtschutzes durch Ernennung der ausgewählten

  • VG Kassel, 05.09.2017 - 1 L 1205/17

    Beförderung, Auswahlentscheidung

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